Der SKM  übernimmt  Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Vormünder übernehmen die Aufgaben der Personensorge und vertreten die Mündel in allen aufenthaltsrechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten. Sie unterstützen bei der Anmeldung zur Schule oder dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Vormünder des SKM arbeiten eng mit den Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen, um die Unterbringung und die Maßnahmen der Jugendhilfe sicherzustellen und zu koordinieren. Sie halten regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und besuchen sie an ihrem Wohnort, unabhängig davon, ob diese in einer Gast-oder Pflegefamilie, in einer Jugendhilfeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer anderen Wohnform leben.

Zudem werden ehrenamtliche Vormünder gesucht, welche der SKM berät,  schult und während der Dauer der Vormundschaft begleitet und unterstützt.

 

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