Täter-Opfer-Ausgleich ist:
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ein Schlichtungsverfahren nach Straftaten
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eine faire außergerichtliche Regelung und eine Lösungsmöglichkeit bei Konflikten,
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eine Würdigung und Umsetzung von Opferinteressen, auch zivilrechtliche Ansprüche werden mit einbezogen,
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zeitnah, unbürokratisch, direkt,
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freiwillig und kostenlos.
Der Täter-Opfer-Ausgleich
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wird von kompetenten Konfliktberatern begleitet,
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wird durch die Staatsanwaltschaft angeregt,
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sorgt für Rechtsfrieden,
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ist ein freiwilliges Angebot für für Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren
Erfolge des Täter-Opfer-Ausgleichs:
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Das Verfahren kann eingestellt oder strafmildernd berücksichtigt werden.
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Der Konflikt ist aufgearbeitet.
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Es wird eine Wiedergutmachung für das Opfer ausgehandelt.
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Jeder Beteiligte vertritt seine Interessen.
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Der Täter übernimmt Verantwortung für sein Tun.