Vorsorgevollmacht

   

Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V.

 

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Warum eine Vorsorgevollmacht unentbehrlich ist…

Vorsorge ist in Deutschland die selbstverständlichste Sache der Welt – solange es um die finanzielle Absicherung, also Vermögensbildung oder Versicherungen in vielfältigster Form, geht. Ein Punkt wird allerdings in der Regel nicht ins Kalkül gezogen. Wer denkt auch schon, wenn es gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? – Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der Einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln oder veranlassen zu können. Die Frage: Wer handelt dann für mich? Wer entscheidet? Verwandte, Freunde oder Fremde? Wie werden sie für mich entscheiden? Für häusliche Pflege oder Pflegeheim? Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen?

Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormund­schaftsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hierbei  prüfen, ob die Betreuungsperson vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies nicht möglich, können auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden.

Für diesen Fall kann jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amtsführung in einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung formuliert.

Wer dabei im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, dem er unbeschränkt vertrauen darf, sollte überlegen, ob er nicht diese Person für den Fall des Falles bevollmächtigt. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, darf im Regelfall kein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt werden.

In jedem Fall sollte neben der Abfassung einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung auch daran gedacht werden, Wünsche und Vorstellungen für die spätere Gesundheitsfürsorge in einer Patientenverfügung niederzulegen.

Insbesondere in der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die Anderen schwierige Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit lebenserhaltende Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung o. ä. begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder soll – auch unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Patienten von Würde im Leben wie im Sterben – auf den Eingriff in einen natürlichen Verlauf verzichtet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens nur Besserung besteht?

Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und abwägend eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versuchen werden, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.