Der Täter-Opfer-Ausgleich

Aufzählung wird von kompetenten Konfliktberaterinnen begleitet
 
Aufzählung wird durch die Staatsanwaltschaft angeregt
 
Aufzählung

sorgt für Rechtsfrieden
 

Aufzählung

ist ein Angebot für alle Bürger ab 14 Jahre           

Die Voraussetzungen und der Verlauf des
Täter-Opfer-Ausgleichs

Aufzählung Ein glaubhaftes Geständnis des Täters
 
Aufzählung Ein persönliches Opfer
 
Aufzählung Es erfolgt eine schriftliche Kontaktaufnahme zu den Beteiligten,
in der Regel zuerst zum Täter
 
Aufzählung Es werden getrennte Vorgespräche geführt
 
Aufzählung Das Ausgleichsgespräch findet mit allen Beteiligten statt, es erfolgt
eine gemeinsame Konfliktbearbeitung
 
Aufzählung Aushandeln einer Wiedergutmachung

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist erfolgreich abgeschlossen wenn

Aufzählung der Konflikt aufgearbeitet wurde
 
Aufzählung

das Opfer eine Wiedergutmachung erhält
 

Aufzählung

der Täter die Verantwortung für sein Handeln übernimmt
 

Aufzählung

die Beteiligten ihre Interessen vertreten haben
 

Aufzählung

das Verfahren eingestellt bzw. strafmildernd berücksichtigt wurde