Verbraucherinsolvenzverfahren - was ist das?
Am 1. Januar 1999 trat ein neues Gesetz in Kraft, das zum ersten Mal
auch für überschuldete Privatleute und Kleingewerbetreibende ein
Verfahren zur Schuldenbereinigung vorsieht, an dessen Ende die
verbleibenden Verbindlichkeiten erlassen werden können
("Restschuldbefreiung").
Das Gesetz bietet die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang und
gibt Hoffnung für ein weiteres Leben ohne Schulden.
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Hinweis: |
Eheleute müssen
getrennte Verfahren durchlaufen! |
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Es entstehen
Prozesskosten (ca.1500 €) die im Einzelfall
gestundet werden können. |
Das neue
Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt in
die aus der
Überschuldung zur Schuldenbefreiung führen können.