Verbraucherinsolvenzverfahren

Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Schuldenbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren - was ist das?

Am 1. Januar 1999 trat ein neues Gesetz in Kraft, das zum ersten Mal auch für überschuldete Privatleute und Kleingewerbetreibende ein Verfahren zur Schuldenbereinigung vorsieht, an dessen Ende die verbleibenden Verbindlichkeiten erlassen werden können ("Restschuldbefreiung").
Das Gesetz bietet die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang und gibt Hoffnung für ein weiteres Leben ohne Schulden.

Hinweis: Eheleute müssen getrennte Verfahren durchlaufen!
  Es entstehen Prozesskosten (ca.1500 €) die im Einzelfall
gestundet werden können.

Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt in drei Schritten, die aus der Überschuldung zur Schuldenbefreiung führen können.