QBS - AGG wenn Sie.....
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Verbesserungsvorschläge haben |
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sich über
Mitarbeiter/innen geärgert haben |
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unzufrieden mit
unserer Arbeit sind |
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meinen, aufgrund
Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer Rasse,
Religion oder einer Behinderung durch den SKM
benachteiligt zu werden |
Über die QBS können
Sie auch Ihr Beschwerderecht nach dem Allgemeinen
Gleichstellungsgesetz (AGG) wahrnehmen
Wenden Sie sich bitte
an uns.
Wir können nur etwas ändern,
wenn wir darum wissen.
Ihr Anliegen können
Sie.....
mündlich, schriftlich oder telefonisch beim SKM vortragen.
Wenn Sie sich schriftlich an uns wenden möchten, können
Sie einen
herunterladen.
Für eilige Anliegen können Sie unser
benutzen.
Alle Ihre Angabenwerden vertraulich behandelt. |