Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Beratung und Information zum § 8a SGB VIII
Der
Krefeld hält für Einrichtungen der Jugendhilfe folgende
Beratungsangebote vor:
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Schulung
sieht folgende Inhalte vor:
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Der § 8
a SGB VIII und seine Folgen für die Arbeit |
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Informationen über weiterführende Angebote der Kommune und
anderer freier Träger |
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Einbettung des 8 a in die weiteren rechtlichen Regelungen des
KJHG |
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Checklisten für Risikoeinschätzungen |
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Vorstellung des Dokumentationsbogens |
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Einzelfallfragen |
Der
Einführungskurs dauert vier Stunden. Die Teilnehmerzahl sollte auf 15
Personen begrenzt sein. Sinnvoll ist es, diese Schulung einmal pro Jahr
durchzuführen.
Kosten: Für das
vierstündige Seminar 400,00 € zzgl. MwSt. (incl. Handout und
Fahrtkosten)
Einzelfallberatung
Eine
Einzelfallberatung ist dann sinnvoll, wenn eine einzelne Mitarbeiterin,
ein Mitarbeiter oder ein Team bezogen auf die Risikoeinschätzung § 8 a
SGB VIII eine Beratung zur Entscheidung benötigt.
Inhalte dieser
Beratung können sein:
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Risikoeinschätzung der Elternvariablen |
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Risikoeinschätzung der psychosozialen Variablen |
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Risikoeinschätzung der Kindvariablen |
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Auswertung und Entscheidungsfindung |
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Dokumentation |
Die Beratung
kann als Einzelgespräch, im Team, telefonisch oder auch per Email
durchgeführt werden.
Kosten: 47,00 €
zzgl. MwSt. pro Stunde plus eventuelle Fahrtkosten.
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