Aufnahmeverfahren

  • Erster Schritt: Interessenten für das Betreute Wohnen nehmen Kontakt mit Frau Frank-Djabbarpour von unserer Kontakt- und Beratungsstelle
    (KOBS) auf und vereinbaren mit ihr einen Termin für ein erstes Informations- bzw. Beratungsgespräch über die Leistungen und Inhalte des Betreuten Wohnens.


    (Telefonnummern und E-Mail Adressen finden Sie hier)
     

  • Zweiter Schritt:  Stellt sich nach dem Informationsgespräch heraus, dass der Interessent die Leistungen des Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen

möchte, erstellt Frau Frank-Djabbarpour gemeinsam mit dem Interessenten einen Hilfeplan, in dem der individuelle Betreuungsbedarf ermittelt und beschrieben wird.

  • Dritter Schritt: In der monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenz wird über den im Hilfeplan ermittelten Hilfebedarf entschieden und der Betreuungsbeginn sowie die zeitliche Befristung bis zum Folgeantrag festgelegt (der Zeitraum beträgt meist 1 Jahr). Benötigt werden bei Antragstellung außerdem ein ärztliches Attest (nach Möglichkeit ein fachärztliches Attest) sowie ein Sozialhilfe-Grundantrag mit entsprechenden Anlagen, aus denen das Einkommen, das Vermögen sowie die Höhe der Unterkunftskosten hervorgehen. (Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden.)