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möchte, erstellt
Frau Frank-Djabbarpour
gemeinsam mit dem Interessenten einen Hilfeplan, in dem der individuelle
Betreuungsbedarf ermittelt und beschrieben wird.
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Dritter Schritt: In der monatlich stattfindenden Hilfeplankonferenz
wird über den im Hilfeplan ermittelten Hilfebedarf entschieden und
der Betreuungsbeginn sowie die zeitliche Befristung bis zum
Folgeantrag festgelegt (der Zeitraum beträgt meist 1 Jahr). Benötigt
werden bei Antragstellung außerdem ein ärztliches Attest (nach
Möglichkeit ein fachärztliches Attest) sowie ein
Sozialhilfe-Grundantrag mit entsprechenden Anlagen, aus denen das
Einkommen, das Vermögen sowie die Höhe der Unterkunftskosten
hervorgehen. (Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen
notwendig werden.)
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