Rechtliche Betreuungen

   

 Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V.

 

Krefeld

 

Rechtliche Betreuungen

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Rechtliche Betreuungen nach dem BtG

Betreuungsverein

Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des führen über 100 Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
für Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.

Aufgaben der Betreuer

Die Aufgabenkreise der Betreuungen werden vom Vormundschaftsgericht individuell nach den Bedürfnissen der Betreuten festgelegt und können u.a. beinhalten die

  • Gesundheitsfürsorge
  • Bestimmung des Aufenthalts
    (für Klinikaufenthalt nach ärztlichem Attest)
  • Wohnungs- und ggfls. auch Heimplatzangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Rentenangelegenheiten
  • Sozialhilfeangelegenheiten

Entsprechend den Aufgabenkreisen werden die Betreuten unterstützt oder die Angelegenheiten - nach Möglichkeit in Absprache mit den Betreuten - von den Betreuern selbst geregelt.
Die Notwendigkeit und der Umfang einer Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht regelmäßig mindestens alle 7 Jahre, oder auf Antrag des Betreuers oder Betreuten auch früher, überprüft und die Aufgabenkreise ggfls. abgeändert oder die Betreuung auch aufgehoben.

Daneben werden auch viele Betreuungen
von ehrenamtlichen Mitgliedern des
geführt,die bei ihrer Aufgabe  von uns beraten und unterstützt werden.